Geschichte

Die Geschichte der Sinti und Roma           
Sinti seit 600 Jahren im deutschsprachigen Raum

Über zwei Gegebenheiten muss man sich beim Blick auf die Geschichte im Klaren sein:

Erst seit vergleichsweise wenigen Jahren gibt es geschichtliche oder biographische Aufzeichnungen, die von Sinti oder Roma selbst stammen. Sie sind Kulturgemeinschaften mit mündlichen Überlieferungen. Die vorherigen geschichtlichen Zeugnisse stammen nahezu ausnahmslos von Schreibern, die von einer ablehnenden oder herablassenden Einstellung gegenüber den Sinti und Roma bestimmt waren. Dokumente, Urkunden und Abhandlungen geben also nicht das Leben der Sinti und Roma wieder, sondern die Reaktion der jeweiligen Mehrheitsbevölkerung und die Geschichte ihres Verhältnisses und ihrer Begegnung mit der Minderheit. Der Blick auf die Geschichte zeigt also immer zuerst und vor allem das Klischee.

Auf Grund vergleichender Sprachforschung gilt die nordwestindisch-pakistanische Region als „Ursprungsheimat“ der Sinti und der Roma. Ein Grund für die Abwanderung oder Verdrängung war das Vordringen des Islams im 8. Jahrhundert n. Chr. (711 Vorherrschaft über die Provinz Sinth). Möglicherweise wurden viele auch im Zuge der Eroberungen gewaltsam in andere Länder unter islamischer Herrschaft verschleppt. Im 11. Jahrhundert bestanden Siedlungen in Persien, im östlichen Mittelmeerraum, in Kleinasien, in Nordafrika sowie auf dem Peleponnes in einem Landstrich, der „Kleinägypten“ genannt wurde (um den Berg Gype bzw. die Hafenstadt Modon herum).

In deutschen Ländern werden Sinti erstmals in einer Hildesheimer Urkunde vom 20. September 1407  erwähnt. Dort werden sie allerdings nicht „Sinti“ oder „Zigeuner“ genannt, sondern als „Tatern“ bezeichnet. Ihre Herkunft aus Gebieten, die zu der Zeit schon von den Türken erobert oder bedroht waren sowie ihre oft dunklere Hautfarbe, führen zu dieser Bezeichnung. „Ägyptenleute“ nennt sie die Augsburger Chronik von 1417.

Jakob Thomasius leitet das Wort „Zigeuner“ aus „aegyptianus“ ab[1]. In den englischen und französischen Bezeichnungen „gypsies“ bzw. „gitanes“, klingt die vermeintliche Herkunft aus dem Land Ägypten bzw. aus der peloponnesischen Region „Kleinägypten“ an. In einigen Urkunden und Chroniken ist vermerkt, dass Angehörige der Sinti selbst Ägypten oder Kleinägypten als Herkunft angegeben hatten. Eine weitere Bezeichnung ist „Heiden“. Der Bezug ist offenkundig: Sie kommen aus „heidnischen“ bzw. aus von „Heiden“ besetzten und beherrschten Ländern (und hierin liegen im Keim auch schon Ansätze für die Ausgrenzung und Verfolgung in der frühen Neuzeit).

Die Herkunft der sich im deutschen Sprachraum durchsetzenden Fremdbezeichnung „Zigeuner“ ist nicht eindeutig geklärt. Die Forschung geht heute mehrheitlich davon aus, dass die Bezeichnung ein Derivat aus dem griechischen Wort athinganoi („Unberührbare“) ist, womit ursprünglich eine Sekte bezeichnet wurde, die schon zur Zeit der christlichen Apostel in Samaria/Phrygien bestand und unter dem Verdacht „magischer“ Praktiken stand.

Im deutschsprachigen Raum werden die Bezeichnungen „Tatern“, „Heiden“ und „Zigeuner“ im 15. Jh. gleichermaßen verwendet. Erst mit den Reichstagen Ende des 15. Jh. setzt sich überwiegend die Bezeichnung „Zigeuner“ durch. Regional halten sich aber auch die Fremdbezeichnungen „Tatern“ und „Heiden“. Ab 1416 nehmen die Erwähnungen in deutschen Städten zu.

                                                                                                                                                                                                                                           

 Bild:Jakob ThomasiusEine weitere Bezeichnung ist „Heiden“.

Der Bezug ist offenkundig: Sie kommen aus „heidnischen“ bzw. aus von „Heiden“ besetzten und beherrschten Ländern (und hierin liegen im Keim auch schon Ansätze für die Ausgrenzung und Verfolgung in der frühen Neuzeit).

Im deutschsprachigen Raum werden die Bezeichnungen „Tatern“, „Heiden“ und „Zigeuner“ im 15. Jh. gleichermaßen verwendet. Erst mit den Reichstagen Ende des 15. Jh. setzt sich überwiegend die Bezeichnung „Zigeuner“ durch. Regional halten sich aber auch die Fremdbezeichnungen „Tatern“ und „Heiden“.
Ab 1416 nehmen die Erwähnungen in deutschen Städten zu.

Die Sinti werden nicht von vornherein feindselig behandelt – eher neugierig, aber auch misstrauisch. Schutzbriefe des deutschen Königs Sigismund und anderer Fürsten, auch Geleitbriefe des Papstes, die sie als Pilger auswiesen, machen sie „interessant“ und bedeuten für sie Schutz. Andererseits dürfen sie sich in den Städten nicht niederlassen und auch keine Handwerkstätigkeiten aufnehmen.

Religiöse und kirchlich-politische Ausgrenzung

 

Mitte des 15. Jahrhunderts schlug die anfängliche Toleranz in offene Ablehnung um, und Vertreibungen setzten ein. Religiöse und kirchlich-machtpolitische Gründe hatten daran maßgeblichen Anteil. Die Sinti wurden wegen des oft dunkleren Kolorits in Verbindung mit dem Teufel gebracht. Christen seien sie nur oberflächlich, zum Schein, und magischer Praktiken („Wahrsagen“) waren sie ohnehin verdächtig. Legenden von ihrer „Wanderschaft“ als göttlicher Strafe, beispielsweise die Geschichte von der Verweigerung des Obdachs gegenüber der Heiligen Familie bei ihrer Flucht nach Ägypten (Verfolgung durch Herodes/Kindermord zu Betlehem), drückten das religiöse Ressentiment „volkstümlich“ aus.

Gefährlich wurde ihnen aber vor allem die kirchlich-machtpolitische Ausgrenzung: Immer stärker rückte eine vermeintliche Spionagetätigkeit ins Zentrum der Beargwöhnung. Als Zuwanderer aus islamisch beherrschten Ländern galten die Sinti selbst, obwohl christlichen Glaubens, als „Ungläubige“ und als „Verkundschafter der Christenland“, also als Spione für die Türken. Diese Verdächtigungen und Beschuldigungen wurden auf den Reichstagen Ende des 15. Jh. vorgebracht und führte schließlich zur Ächtung der „Zigeuner“. Die Schutzbriefe wurden 1496 und 1497 durch die Reichstage zu Lindau und 1498 zu Freiburg aufgehoben. Ein Jahr später wurden die „Zigeuner“ auf dem Reichstag zu Augsburg für vogelfrei erklärt. Die Reichstagsbeschlüsse wurden im Jahr 1500 durch Kaiser Maximilian bestätigt. Damit waren die Sinti als „Feinde“ des Reiches und der Kirche ins gesellschaftliche Abseits gestellt.

Soziale Ausgrenzung der „Zigeuner“ meint in der frühen Neuzeit nicht nur die ethnische Gruppe der Sinti, sondern mit dem Begriff werden Personen und Gruppen bezeichnet, die aus verschiedenen Gründen „auf die Straße getrieben“ wurden. In den städtischen Zünften fanden die Sinti keine Aufnahme, was Voraussetzung für die Niederlassung und Handwerksausübung gewesen wäre. Die Gilden sahen in ihnen fremde Konkurrenz.

Auch durch die jeweiligen Obrigkeiten wurden sie, wie alle Ortsfremden, von einem Zuzug abgehalten. Im Unterschied zum mittelalterlichen Gesellschaftsgefüge waren die Städte nicht einmal mehr bereit und in der Lage, die wachsende Zahl ihrer eigenen Bedürftigen zur versorgen. Verarmung zog häufig Vertreibung nach sich; an die Stelle der caritas trat die Ausgrenzung.

Gleichzeitig war der Status der „Fahrenden“ als solcher schon kriminalisiert. Gängige Zuschreibungen gegenüber „Vagabunden“ und gegen über Land ziehende Bettler wurden auch auf die Angehörigen der Minderheit übertragen. Sinti wurden mit diesen „Fahrenden“ gleichgesetzt.

Der zunehmende Einfluss des protestantischen Arbeitsethos‘ nach der Reformation vertiefte die sozialen Gräben. Denn Armut galt als durch „müßiggängerischen Lebenswandel“ (als das jetzt auch das „Über-Land-Ziehen“ angesehen wurde) selbst verschuldet.

Im 30-jährigen Krieg wurden durchaus auch Sinti für die Söldnerheere angeworben. Aber am Ende des Krieges bestand angesichts des bis dahin nicht gekannten Ausmaßes an Zerstörung und Verwüstung weder die Möglichkeit noch das Interesse, die Scharen der nun

wieder „nutzlosen“ und Not leidenden Entlassenen – und zusätzlich der Ausgeplünderten, die Haus, Hof und Habe verloren hatten – in den Städten zu „integrieren“. Sinti wurden in den Status der „Fahrenden“ zurückgestoßen.

Bis Mitte des 18. Jahrhunderts nahmen Intoleranz und Vertreibung noch zu. Not und zunehmende Kriminalisierung drängten viele Sinti in den Untergrund. Um zu überleben, schlossen sich einige zu „Banden“ zusammen oder suchten Anschluss an räuberische Gruppen – was wiederum die staatlichen Gewaltmaßnahmen gegen alle erhöhte. Die meisten gerieten ohne aktives Zutun in den Teufelskreis von Vertreibung, Verarmung und Gewalt. Schwere Körperstrafen, Zuchthaus und auch sofortige Hinrichtungen drohten alleine schon für das Betreten eines Landes.

„Zigeunerpolitik“ in Preußen und Österreich

 Zu den vielen Facetten des aufgeklärten Absolutismus der beiden mitteleuropäischen Großmächte Preußen und Österreich gehörte das Bestreben, alle Untertanen zu nützlichen und staatstragenden Gliedern der Gesellschaft zu machen. Arbeit und Erziehung hatten dabei zentrale Bedeutung. „Müßiggängerische“ Menschen – und als solche wurden auch die durch die Länder getriebenen „Zigeuner“ angesehen – galten als vergeudetes Potenzial. Vollständige Assimilation war das Ziel staatlicher „Zigeunerpolitik“. Äußerst repressiv ging dabei zunächst Kaiserin Maria Theresia von Österreich vor: Sie ließ Roma zwangsweise in Siedlungen im Burgenland ansiedeln, verbot Gewerbetätigkeit, Sprache und Pflege kultureller Traditionen und betrieb die Zerschlagung der familiären Strukturen durch Wegnahme der Kinder, um sie „christlich“ erziehen zu lassen und später dem Militärdienst zuzuführen. Friedrich II. von Preußen orientierte sich daran. In Friedrichslohra sollten Sinti in ähnlicher Weise zwangsangesiedelt werden. Vor allem der staatliche Kinderraub ließ die Maßnahmen jedoch in Österreich wie in Preußen scheitern, da die Betroffenen sich zur Wehr setzten oder flüchteten.

Rassistischer Antiziganismus in der Spätaufklärung

 Als Begründer des rassistischen Antiziganismus gilt Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann (1756-1804). Trotz seiner fragwürdigen Wissenschaftlichkeit und seines Rassismus‘ blieb Grellmann bis in die 1980er Jahr maßgebliche Referenz staatlicher Politik gegen die Minderheit und jeder „wissenschaftlichen“ Befassung mit den „Zigeunern“. Sein 1783 erschienener „historischer Versuch“ ist die erste, ethnisch-rassistische Konstruktion des „Zigeuners“. Grellmann ist keineswegs originär in seinen Beschreibungen. Allerdings kann seine affirmative Zusammenstellung aller überlieferten Zuschreibungen und „Eigenarten“, sein Ergehen in Abscheulichkeiten (bis hin zum Kannibalismus-Verdacht und dem darin begründeten Gerücht des Kindesraubes) durchaus als ordinär bezeichnet werden. Er trägt dieses „ziemliche Register von bösen und verderblichen Eigenschaften im Charackter“ zusammen, um seine These zu illustrieren, „daß der Zigeuner in sofern auch er ein Abkömmling des Orients ist, vermöge einer, diesem orientalischen Ursprunge eigenen Beharrlichkeit, sich nicht leicht ändere, oder ganz aufhöre zu seyn, was er einmahl ist.“ Das, was „Zigeunern“ vordem als vermeintliche Taten und Lebensstil zugeschrieben wurde, wird bei Grellmann also zum „ethnographischen Porträt“, zur Bestimmung ihres Wesens. Für veränderungsfähig hält Grellmann die „Zigeuner“ nicht. Der Staat soll dennoch „den

Zigeuner“ so lange reglementieren und „erziehen“ (dem Beispiel Maria Theresias folgend), bis er in der zweiten oder dritten Generation aufgehört hat, Zigeuner zu sein.

Eine idealistisch-humanitäre Außenseiterposition

 Als erster hat der Sprachforscher Johann Christian Christoph Rüdiger (1751-1822) durch Vergleiche von Wortschatz und Grammatik die Verwandtschaft des Romanes mit dem Hindostanischen nachgewiesen. Zudem begegnet mit ihm erstmals der Versuch einer ethnischen statt einer kriminalisierenden Beschreibung der Sinti und der wirklichen Ursachen für ihre Lage.

Auf die Anfänge schauend, hält Rüdiger sie zwar (fälschlicher Weise) für „Nomaden“, räumt allerdings ein, dass es für die Veranlassung ihrer Züge von Ostindien nach Europa bis dahin nur Vermutungen gibt. Die zunächst freundliche Aufnahme in Mitteleuropa nimmt auch Rüdiger wahr. Nicht unterschiedliche Rechtsauffassungen der Sinti seien Ursache für den „Volkshaß“ geworden. Ursächlich ist für ihn, dass sie von Städten und Regenten als Teil der wachsenden Schar von notgedrungen Fahrenden als Störung der öffentlichen Ordnung und von den Sesshaften als Bedrohung angesehen wurden. Vertreibungen, Festnahmen und Hinrichtungen seien nur deswegen erfolgt, weil sie „Zigeuner“ waren. Für Rüdiger liegen die Gründe für die anhaltend elenden Bedingungen der Sinti nicht in ihnen selbst, sondern im „eingewurzelte Volkshaß“ und in ihrer „Zurücksetzung durch den Staat“: ‚So nöthigte man sie endlich freylich, das zu werden, was sie nicht wollten, noch waren’. Rüdigers Abhandlung erschien noch ein Jahr vor Grellmanns „historischem Versuch“. Seine Sichtweise konnte sich zwar nicht durchsetzen. Dennoch ist er ein wichtiges Beispiel dafür, dass Ressentiment und Unterdrückung nicht die ganze Geschichte der Minderheit sind und sein können.

Preußen war Vorreiter im Aufbau einer straffen, am Militär orientierten, einheitlich funktionierenden Verwaltung – und darin blieb das Königreich nachhaltig erfolgreich, auch was die Gesellschaftspolitik und den Umgang mit „Fremden“ betraf. Nach der Reichsgründung 1871 schlossen sich andere deutsche Länder diesem Vorbild an. Sie vereinheitlichten das Verwaltungs- und Polizeiwesen und bauten Erfassungs- und Meldesysteme auf.

Im Jahr 1864 wurde in Bulgarien und in dem jungen Staat Rumänien, der 1861 aus den Fürstentümern Transsylvanien, Moldawien und Walachei und hervorgegangen war, die Leibeigenschaft aufgehoben. Infolge dessen wurden auch die Roma, die bis dahin in Sklaverei leben mussten, frei. Viele von ihnen suchten in westlichen Ländern bessere Lebensbedingungen. Aber die mitteleuropäischen Staaten schotteten sich ab. Die Grenzüberwachung wurde verschärft, um aufgegriffene Gruppen möglichst sofort wieder über die Landesgrenze zu bringen.

1891 erließ der Deutsche Bundesrat erste reichsweite Anweisungen zur „Bekämpfung der Zigeunerplage“, um inländische Sinti einer weitreichenden Kontrolle zu unterwerfen und ausländische Roma abzuschieben. 1899 wurde der erste, reichsweite „Nachrichtendienst für die Sicherheitspolizei in Bezug auf die Zigeuner“ in München eingerichtet.

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts radikalisierte sich zudem die rassistische Betrachtungsweise gegenüber der Minderheit durch die Übertragung der Darwinschen Evolutionslehre auf Anthropologie, Medizin und Gesellschaftslehre. Damit wurde der Boden für eine Politik bereitet, die sich auf einen biologistisch begründeten Rassismus stützte. Dies war keineswegs nur im Deutschen Reich der Fall. Aber hier erhielt der

pseudowissenschaftliche Rassismus als Grundlage der NS-Ideologie die historisch einmalige Ausprägung, die in den systematischen Völkermord führte.

Neben Verdrängung, Vertreibung und „Historischen Versuchen“ gibt es aber auch eine Geschichte der Einfügung und des kulturellen Austauschs seitens der Minderheit. In vielen Regionen bestand ein durchaus normales Miteinander von Minderheiten und Mehrheit. Die Zersplitterung des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen“ in zahllose Fürstentümer mit unterschiedlicher Härte oder „Liberalität“ begünstigte dies.Durch die allmähliche Ablösung der spätmittelalterlichen Gesellschaft entfielen auch standesbezogene Beschränkungen für Niederlassungen. So konnten auch Sinti, die einer handwerklichen Tätigkeit nachgingen (z. B. als Kunstschmied oder Korbflechter) ein Geschäft gründen. Pferdehändler und Kaufleute waren in ländlichen Gemeinden wichtig. Mit der einsetzenden Landflucht der Bevölkerung wurden die Fertigkeiten der Sinti besonders für die Menschen in ländlichen Gebieten noch wertvoller. Mit ihren Dienstleistungen und Arbeiten konnten Sinti in zunehmendem Maße ihren Lebensunterhalt sicherstellen.

In manchen Fürstentümern – sogar im „antiziganistischen“ Königreich Preußen – zog eine Zeit des Militärdienstes das Recht auf Landerwerb nach sich. Der Sog in die aufstrebenden Produktionszentren, der im 19. Jahrhundert von Industrialisierung und Urbanisierung ausging, beschleunigte den Integrationsprozess noch stärker. Bis Anfang der 1930er Jahre waren die meisten Sinti und Roma im Deutschen Reich sesshafte, deutsche Staatsbürger.

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